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   VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07   

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VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.09.2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. September 2011 - 1 A 799/07 (https://dejure.org/2011,7029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizei- und Ordnungsrecht

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 43 VwGO, Art 8 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch Tornado-Flugzeuge der Bundeswehr anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels der Gruppe der Acht (G8) vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungsflüge über Camps der G8-Gegner

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Tornadoüberflüge abgewiesen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2011)

    Einschüchterung mit Düsenkampfflugzeugen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufzeichnungen und personenbezogenen Aufzeichnungen bestehe diesbezüglich, jedenfalls nach dem Stand der heutigen Technik, nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 - zum Bayerischen Versammlungsgesetz).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -) ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 5 B 2541/91

    Versammlung; Begriff der Versammlung; Roma

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Nur in einer hier nicht vorliegenden Ausnahmesituation kann ein Zeltlager unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, etwa dann, wenn das Lager selbst dem "kollektiven Widerstand" dient (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 B 2541/91 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 1991 - 18 L 2745/91 -).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Art. 8 Abs. 1 GG schützt den gesamten Vorgang des Sichversammelns, wozu auch der Zugang und die Anreise zu einer bevorstehenden bzw. sich bildenden Versammlung gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 ; Beschluss vom 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    "Denn das Camp erfüllte die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs der Versammlung, die durch den Zweck gemeinsamer Meinungsbildung und -kundgabe geprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 , Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ), nicht; vielmehr diente es als Obdach seiner Bewohner und als Ausgangsbasis für die in den folgenden Tagen beabsichtigten Demonstrationen, die ihrerseits auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit abzielten (siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 23.09.1991 - 5 B 254/91 -, NVwZ-RR 1992, 360).

    Dieser rechtlichen Einordnung steht nicht entgegen, dass das Zeltlager als "logistische Basis" einen engen Bezug zu den gegen den Castor-Transport gerichteten Versammlungen hatte, die ungeachtet der beabsichtigten Blockade-Aktionen weiterhin als i. S. v. Art. 8 Abs. 1 GG friedliche Demonstrationen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit standen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. -, BVerfGE 104, 92 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen (wohl) anerkannt, dass ein schutzwürdiges ideelles Interesse an der Rechtswidrigkeitsfeststellung nicht nur in Fällen in Betracht kommt, in denen abträgliche Nachwirkungen der erledigten Verwaltungsmaßnahme fortbestehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 - m.w.N.).

    Der VGH Mannheim hat im Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Camps mit Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 - (Juris) Folgendes ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 20.08.1991 - 18 L 2745/91
    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Nur in einer hier nicht vorliegenden Ausnahmesituation kann ein Zeltlager unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen, etwa dann, wenn das Lager selbst dem "kollektiven Widerstand" dient (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 B 2541/91 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 1991 - 18 L 2745/91 -).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung - nicht nur im Eil-, sondern auch und gerade im Hauptsacheverfahren - in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a. -, BVerfGE 104, 220, 233 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Art. 8 Abs. 1 GG schützt den gesamten Vorgang des Sichversammelns, wozu auch der Zugang und die Anreise zu einer bevorstehenden bzw. sich bildenden Versammlung gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 ; Beschluss vom 11.06.1991 - 1 BvR 772/90 -, BVerfGE 84, 203 ).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Als Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO werden die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992, BVerwGE 89, 327f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07
    Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkreten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987, BVerwGE 77, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 1 SN 63.99
  • VG Saarlouis, 13.08.2015 - 6 K 867/14

    Untersagung der Verteilung von Flugblättern - Beendigung eines Handytelefonats

    BVerwG, Urteil vom 29.04.2007, 1 C 2/95, juris-Rz. 16, 24 ff.; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, 1 A 799/07, juris-Rz. 26. f.

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1990, 10 S 2170/89, und Urteil vom 02.12.1986, 1 S 3275/85, juris; VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, a.a.O., juris-Rz. 29; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rz. 25, m.w.N.

    BVerwG, Urteil 29.04.2007, a.a.O., juris-Rz. 21; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 29.09.2011, a.a.O., juris-Rz. 33 f., m.w.N.

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